Nicht ohne Rechtsbeistand durch die Kampa Insolvenz!
In den letzten Tagen hatte ich wieder mal viele Kontakte zu Bauherrn. Leider plagen alle die gleichen Ängste.
„verliere ich bereits geleistete Zahlung?“ – „werden die Bauarbeiten weitergeführt?“ – „wer kann mir helfen?“.
Wie ich erfahren habe, soll die Fertigung aufrecht erhalten und eine planmäßigen und pünktlicher Belieferung der Kunden soll Gewehrleistet belieben. Was solche Aussagen unterm Strich Wert sind, kann man leicht nachlesen.
Eine Insolvenz hat immer Konsequenzen für die Kunden bzw. Bauherrn. Nur wer frühzeitig reagiert hat auch eine realistische Chance einen eventuellen Schaden gering zu halten. Selbst der optimistischste Optimist sollte unbedingt einen Anwalt einschalten.
Juni 4th, 2009 at 09:37
Dem Verfasser ist grundsätzlich zuzustimmen. Ergänzend zu einem Anwalt bzw. m. E. noch wichtiger ist es, mit einem Bausachverständigen zu kooperieren. So konnten wir in den Vergleichsverhandlungen mit dem Verwalter erst richtig agieren und für den Bauherren auch die wirtschaftlich richtigen Entscheidungen treffen!
Nachfolgend noch einige aktuelle Informationen zu dem Verfahren:
Mit Beschluss vom 01.06.2009 (3 IN 91/09) hat das Insolvenzgericht Aalen inzwischen das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kampa Haus GmbH, Schwabstr. 37 - 43, 8955 Steinheim eröffnet und den bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Dr. Werner Schreiber zum Insolvenzverwalter ernannt. Eine Gläubigerversammlung soll am 24.08.2009, 10.15. Uhr abgehalten werden; auch wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.
Bisherige Praxis-Erfahrungen in dem Verfahren zeigen, dass es überaus sinnvoll war, einen derart versierten Verwalter zu betrauen.